Neue Mindestanforderungen für die Körung von Holstein Stieren

Ab August 2022 werden nur noch Stiere mit einem genomischen Zuchtwert von über 100 in die Kategorie IIa gekört.

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Die zunehmende Sicherheit der ausgewiesenen Zuchtwerte und die mit der Typisierung verbundende Überprüfung der Abstammung, mit Hinterlegung der SNP-Karte, haben eine Überarbeitung der Einstufung von Holstein Stieren in die Kategorie IIa (vom Zuchtverband empfohlen) notwendig gemacht. Die bisher notwendige Hinterlegung der DNA-Karte wird somit durch die Hinterlegung der SNP-Karte ersetzt.

Alle Zuchtstierhalter werden ersucht die Typisierung ihres Zuchtstieres vor dem 8. Lebensmonat im Büro von Vorarlberg Rind anzumelden - Tel. 05574/42368, E-Mail: vorarlberg.rind@lk-vbg.at. Bei Holstein Stieren über 10 Monate werden die Kosten für die Untersuchung vom Labor aus auf über 500€ gesetzt, unter 10 Monate belaufen sich die Kosten auf 39€ netto. Wir bitten daher um zeitgerechte Anmeldung zur Typisierung. Die Dauer der Untersuchung beansprucht ein bis zwei Monate.

Die neuen Mindestanforderungen an die Stiermutter:

1. Laktation mind. 8.000 kg Milch - 3,5% Fett - 3,0% Eiweiß
   
Mehrkalbskühe - ø Leistung mind. 8.500 kg Milch - 3,5% - 3,0% Eiweiß
   

Exterieurbewertung der Mutter:

Erstmelken: mindestens 83 Punkte in den jeweiligen Merkmalen

Mehrkalbskühe: mindestens 85 Punkte in den jeweiligen Merkmalen

Genomische Untersuchung des Stieres - RZG muss über 100 sein

Auch der Stier selbst muss die Anforderungen im Exterieur erfüllen und wird zukünftig in den Merkmalen Milchtyp, Körper und Fundament bewertet.

Alle Stiere, welche die beschriebenen Anforderungen nicht erfüllen, werden in die Kategorie IIb eingestuft (NICHT für die Zucht empfohlen). Vorausgesetzt, sie sind frei von Zuchtmängeln (verkürztes Unterkiefer, Zehenweite, etc.) Die Vorgangsweise gilt ab August 2022.