Vermarktungsinfo Blauzunge


Österreich hat den Status 'frei von Blauzungenkrankheit' aufgrund von nachgewiesenen Ausbrüchen in Vorarlberg und der Steiermark verloren.

Daher ist derzeit keine Verbringung von Rindern in den innergemeinschaftlichen Handel und kein Export möglich (Ausnahme Schlachttiere). Dadurch ergeben sich folgende Änderungen in der Vermarktung:

Schlachttiere:

Uneingeschränkte Vermarktung möglich (auch IGH). Bei Schlachttieren darf keine Insektizidbehandlung aufgrund der Wartezeiten durchgeführt werden.

Versteigerung Dornbirn:

Die Versteigerung am 07.10.2024 wird wie gewohnt durchgeführt. Die für den IGH bestimmten Tiere (auch Kälber) müssen mindestens 14 Tage vor der Blutabnahme für die Vermarktung mit einem zugelassenen Repellent (Insektizid) behandelt werden, das Sie über Ihren Tierarzt beziehen. 
Die Blutabnahme für die Testung auf den Blauzungenvrius erfolgt direkt bei der Versteigerung und damit auch der Virusnachweis.
Tiere die positiv getestet werden, müssen vom Verkäufer zurückgenommen werden.
Der Nachweis für die Behandlung der Tiere mit Insektizid wird am Viehverkehrsschein angegeben und mit der Unterschrift des Landwirts bestätigt.

Lehr- und Leistungsschauen:

Der Nachweis des Blauzungenvirus hat auf die Durchführung der Lehr- und Leistungsschauen keinen Einfluss. Das Auftreiben von nur klinisch gesunden Tieren wird vorausgesetzt.
Aufgrund der Übertragung des Virus über Gnitzen wird aus Eigeninteresse des Tierhalters und zum Schutz des Tieres die Behandlung mit einem Insektizid empfohlen.

 

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