Investitionsbeihilfe
für Zuchteber und Zuchtsauen

LVV-Logo

Was Sie bekommen können:

Beihilfe für Zuchtsauen:
Sauen ZWKl. I      EUR 150,–
Sauen ZWKl. II     EUR 80,–
Jungsauen            EUR 40,–

Beihilfe für Zuchteber:
Eber ZWKl. I        EUR 300,–
Eber ZWKl. II       EUR 100,–

 

Voraussetzungen:
• Bewirtschafter eines landwirtschaftlichen Betriebes in Vorarlberg.
• Zuchtschweine müssen tätowiert sein.
• Antrag mit Verpflichtungserklärung (Halteverpflichtung 1 Jahr)

 

Wie Sie zu dieser Förderung kommen:
Die Antragstellung erfolgt über die Ländle Vieh Vermarktung eGen (LVV) , die Auszahlung über die Landwirtschaftskammer Vorarlberg.

 

Es gelten die Voraussetzungen und Bedingungen der sogenannten De-minimis-Regelung: die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen in einem Zeitraum von drei Steuerjahren darf EUR 15.000,– nicht überschreiten.

Ankaufsbeihilfe Formular für Vorarlberg hier herunterladen:

Wichtig: groß und leserlich schreiben!