Was Sie bekommen können:
Beihilfe für Zuchtsauen:
Sauen ZWKl. I EUR 150,–
Sauen ZWKl. II EUR 80,–
Jungsauen EUR 40,–
Beihilfe für Zuchteber:
Eber ZWKl. I EUR 300,–
Eber ZWKl. II EUR 100,–
Voraussetzungen:
• Bewirtschafter eines landwirtschaftlichen Betriebes in Vorarlberg.
• Zuchtschweine müssen tätowiert sein.
• Antrag mit Verpflichtungserklärung (Halteverpflichtung 1 Jahr)
Wie Sie zu dieser Förderung kommen:
Die Antragstellung erfolgt über die Ländle Vieh Vermarktung eGen (LVV) , die Auszahlung über die Landwirtschaftskammer Vorarlberg.
Es gelten die Voraussetzungen und Bedingungen der sogenannten De-minimis-Regelung: die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen in einem Zeitraum von drei Steuerjahren darf EUR 15.000,– nicht überschreiten.