Ankaufsbeihilfe Versteigerung/

Investitionsbeihilfe für Zuchtrinder

Versteigerung

Von der Landwirtschaftskammer werden für Zuchttiere (Kühe und Kalbinnen),
die auf den Absatzveranstaltungen des Verbandes angekauft werden, Beihilfen ausbezahlt.

Die Ankaufsbeihilfe wird gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1535/2007
über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor, ABl L 337 vom 21.12.2007,
ausbezahlt.

 

Voraussetzungen:
• Bewirtschafter eines landwirtschaftlichen Betriebes in Vorarlberg.
• Antrag mit Verpflichtungserklärung (Halteverpflichtung 1 Jahr)

Die Ankaufsbeihilfe wird nur für Zuchttiere der Herdebuchstufe „A“ und nur
für Kühe und Kalbinnen gewährt. Für Kälber, Jungkalbinnen und Stiere gibt es
keine Ankaufsbeihilfe!

 

Wie Sie zu dieser Förderung kommen:
Die Antragstellung erfolgt direkt nach dem Ankauf im Marktbüro, verspätete Anträge
können über Vrind oder bei der Tierzuchtabteilung der LK gestellt werden.


Die Auszahlung erfolgt über die Landwirtschaftskammer Vorarlberg.

 

Was Sie bekommen können:
Beihilfe für Zuchtkühe und trächtige Zuchtkalbinnen (Herdebuch A):
Ankaufspreis           EUR 1.100,– bis 1.300,–           10 Prozent des Zuschlagspreises
Ankaufspreis           EUR 1.320,– bis 1.700,–           20 Prozent des Zuschlagspreises
Ankaufspreis           ab EUR 1.720,–                        EUR 340,–

 

Es gelten die Voraussetzungen und Bedingungen der sogenannten De-minimis-Regelung: die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen
in einem Zeitraum von drei Steuerjahren darf EUR 20.000,– nicht überschreiten.

Ankaufsbeihilfe Formular für Vorarlberg hier herunterladen:

Wichtig: groß und leserlich schreiben!