Für den Export von Rindern gilt die Vorschrift, dass die Tiere mindestens 30 Tage vor dem Verkauf auf einem freien Betrieb verbracht haben. Ansonsten kann kein gültiger Tierpass von der AMA-Datenbank erstellt werden.
Für die Züchter ist es deshalb wichtig zu wissen, dass wenn ein Tier auf der Versteigerung nicht abgeben wurde und innerhalb eines Monats neuerlich zur Versteigerung aufgetrieben werden möchte, dies nicht mehr exportfähig ist! Solche Tiere müssen künftig auf der Reihungsliste als „nicht exportfähig“ gekennzeichnet werden.
Diese Bestimmung gilt bei allen Exporten. Daher darf bei einem für den Export bestimmten Tier kein Betriebswechsel innerhalb des letzten Monats stattgefunden haben.


Kühe und Kalbinnen sind spätestens 2 Wochen vor dem Versteigerungstermin,
Zuchtkälber spätestens 14 Tage vor dem Termin anzumelden!

Die Anmeldefristen sind unbedingt einzuhalten, da eine Liste der angemeldeten Tiere an die Amtstierärzte verschickt wird und sonst der Katalog nicht fristgerecht erstellt werden kann!

Um die Anmeldung zu vereinfachen, können Sie unter Termine das nötige Formular downloaden.


Die Nutzkälber müssen bei VorarlbergRind Zuchtverband eGen
Tel.: 05574/42368 angemeldet werden!
E-Mail: vorarlberg.rind@lk-vbg.at


Ab der Mai Versteigerung 2015 wird allen Käufern 2% Skonto gewährt.
Dafür wird der Kaufbetrag innerhalb von 8 Werktagen abgebucht und dem Verkäufer gutgeschrieben.

Zwischen privaten Käufern und Viehhandelsfirmen wird damit kein Unterschied mehr gemacht.

Die Unkosten erhöhen sich damit zwar von 7% (Vermittlungsgebühr für den Verband) auf 9% insgesamt, der Verkäufer hat dafür den Verkaufserlös früher als bisher auf dem Konto.

Diese Maßnahme wurde notwendig, da einzelne Viehhandelsfirmen seit Herbst 2014 begonnen haben, 2% Skonto abzuziehen. Für den Verband war es unmöglich, die daraus entstehenden Unkosten weiter zu tragen.

Der Vorstand hat nach reiflicher Überlegung entschieden, diese Maßnahme generell für alle Käufer einzuführen. Der Betrag ist vom Verkäufer zu tragen und ist auf dem Abrechnungsbeleg ersichtlich!


Die Anmeldegebühr wird über Bankeinzug eingehoben.
Mit der Anmeldung erklärt sich der Verkäufer mit der Abbuchung einverstanden.
Damit wird ein vielfacher Wunsch der Verkäufer umgesetzt und die Abwicklung vereinfacht.


Der Viehverkehrsschein ist ausnahmslos für alle aufgetriebenen Tiere Pflicht (pro Tier ein Verkehrsschein!) und muss vollständig ausgefüllt werden.

Neben den Betriebsdaten und Tierdaten, müssen auch der Betreuungstierarzt, sowie Verladeort, Transportbeginn, letzte Fütterung, Kennzeichen KFZ, Entladeort und Voraussichtliche Transportdauer unbedingt ausgefüllen werden!

Ebenfalls ist die Katalognummer rechts oben im Eck zu vermerken.

Der komplette Verkehrsschein ist zur Versteigerung mitzubringen.
Er muss beim Personal in den Stallungen abgegeben und unterzeichnet werden!

Das Original wird dem Verkäufer wieder ausgehändigt. (AMA Kontrollen!)


Müssen unbedingt das Bio - Zertifikat mit zur Versteigerung bringen, oder vorab an den Verband Faxen, Mailen oder eine Kopie per Post schicken!


BVD – Zeugnisse die Sie vom Amtstierarzt nach der Untersuchung des Tieres zugeschickt bekommen haben, sind zur Versteigerung mitzubringen und mit dem Verkehrsschein in den Stallungen abzugeben!

Alle Tiere aus freien Beständen können ohne Zeugnis aufgetrieben werden.


Der Verkäufer muss den Abgang der Tiere innerhalb von 7 Tagen der Tierkennzeichnung melden (Abgang Inland).

Alle Käufer (auch Käufer aus Tirol) müssen Tiere normal mit Zugang Inland anmelden.

WICHTIG: Auch Tiere die nicht abgegeben werden, müssen aus Gründen der Seuchenüberwachung gemeldet werden (Abgang Inland und wieder Zugang Inland).



Der Verband übernimmt keine Meldungen für die Landwirte!


Alle sichtbaren und verborgenen Mängel müssen unbedingt vor Beginn der Versteigerung gemeldet werden.
Die eingeführte Reklamationspauschale bei Exporttieren gilt nur für Schadensfälle in Italien. Für alle noch im Versteigerungsstall festgestellten Mängel haftet der Verkäufer.


Liefern Sie einwandfreie Ware!

 

Die Zellzahlen der letzen drei Kontrollen werden bei Kühen und Frischmelken im Katalog angegeben. Achten Sie im eigenen Interesse auf eine korrekte Verkaufsqualität. Der Kuhmarkt kann langfristig nur mit einwandfreier Ware gehalten werden.

 

Von der Landwirtschaftskammer werden für Zuchttiere, die auf den Absatzveranstaltungen des Verbandes angekauft werden, nachstehende Beihilfen ausbezahlt:

Ankaufspreis

Zuschuss von der LK

   
€ 1.100,- bis € 1.300,- 10% des Zuschlagspreises
€ 1.320,- bis € 1.700,- 20% des Zuschlagspreises
ab € 1.720,- € 340,-

 

Der Zuschuss wird für alle trächtigen Zuchttiere (Kühe und Kalbinnen) allen Vorarlberger Landwirten gewährt. Die Bestimmungen der neuen Verpflichtungserklärung sind einzuhalten. Die Ankaufsbeihilfe wird vom Zuschlagspreis (ohne MWST) berechnet.

 

Das Forular zum herunterladen ist unter Über Uns/DOWNLOADS zufinden.

Ankaufsbeihilfe-Formular-NEU


Es zeigt sich immer wieder, dass entsprechend gefütterte und gepflegte Tiere einen besseren Versteigerungspreis erzielen. Die Tiere sollten daher frühzeitig einer Klauenpflege unterzogen werden (nicht erst 2 Tage vor der Versteigerung) und in einem entsprechenden Nährzustand sein.
Der Transport sollte so erfolgen, dass keine Hautabschürfungen und andere Verletzungen entstehen.


Wir bitten Sie auf der Absatzveranstaltung immer mit Winker zu steigern um Verwechslungen zu vermeiden!
Der Winker kostet eine Kaution von € 3,- die Sie wieder zurückbekommen.

Wir bitten Sie ebenfalls, Rechnungen immer gleich nach Erhalt zu kontrollieren (auf Name, Adresse, Bankverbindungen und Zuschlagspreis). - Falls Ihnen ein Fehler auffällt, bitte gleich im Marktbüro bekannt geben.

Leider können wir nie ganz ausschließen, dass sich Verwechslungen oder Fehler in die Daten einschleichen. Wir bitten dies zu entschuldigen!


Käufer können im Büro einen Kaufauftrag hinterlassen, wenn die eigene Anwesenheit nicht möglich ist.
Bitte setzen Sie sich bis Freitag Vormittag vor der Versteigerung mit der Herdebuchabteilung in Verbindung.

(Tel: 05574-42368)



Alle Stiere müssen enthornt sein.

Für den Hauptstiermarkt im November besteht Nasenring - Pflicht.
Bei den Frühjahrsversteigerungen müssen alle Stiere ab 12 Monaten einen Nasenring tragen.

Alle Stiere werden in Dornbirn beurteilt und bewertet. Es gelten die jeweils aktuellen vom Vorstand beschlossenen Mindest - Anforderungen, die im Katalog verlautbart sind.

Anforderungen für Stiere aus Embryotransfer:

Aus allen Ländern, in denen vergleichbare Prüfungen und Bewertungen durchgeführt werden, müssen diese den Anforderungen des Verbandes entsprechen. Aus Ländern, in denen die entsprechenden Daten nicht verfügbar sind, müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:
Mutterzuchtwert: + 400 Kilogramm (bzw. entsprechen¬de Menge Pfund) bei 4 Prozent Fett und 3,2 Prozent Eiweiß
Mutterbewertung: Excellent (1 E)
Vaterzuchtwert: positiver Zuchtwert
Eine Blutgruppenbestimmung wird auf Kosten des Züchters von jedem Kalb aus Embryotransfer durchgeführt (Bestimmung zur Durchführung der Milchleistungskontrolle).