Allgemeines

 

Adresse der Versteigerungshalle:

Schorenhalle Dornbirn

Brückengasse 10

6850 Dornbirn

Schorenhalle-Dornbirn6258

Für den Export von Rindern gilt die Vorschrift, dass die Tiere mindestens 30 Tage vor dem Verkauf auf einem freien Betrieb gestanden haben müssen. Ansonsten kann kein gültiger Tierpass erstellt werden und das Tier darf nicht exportiert werden.


Tiere, die nicht exportiert werden können, werden auf der Reihungsliste als “nicht exportfähig” gekennzeichnet und sind dadurch für Händler uninteressant.

Anmeldeschluss ist immer 14 Tage vor Versteigerungstermin.

Die Anmeldefristen sind unbedingt einzuhalten, da eine Liste der angemeldeten Tiere an die Amtstierärzte verschickt wird und sonst der Katalog nicht fristgerecht erstellt werden kann!

Mastkälber können bis Donnerstag vor der Versteigerung angemeldet werden.

Es wird allen Käufern 2% Skonto gewährt.
Der Kaufbetrag wird innerhalb von 8 Tagen abgebucht und dem Verkäufer binnen 14 Tagen gutgeschrieben.

Zwischen privaten Käufern und Viehhandelsfirmen wird kein Unterschied gemacht.

Die Anmeldegebühr wird nach jeder Versteigerung verrechnet.

Für Mitgliedsbetriebe € 10,- netto (pro Tier).
Für Nicht-Mitgliedsbetriebe € 20,- netto (pro Tier).

Pro Tier 1 Viehverkehrsschein.


Der Viehverkehrsschein ist ausnahmslos für alle aufgetriebenen Tiere Pflicht und muss vollständig ausgefüllt werden.

Neben den Betriebsdaten und Tierdaten müssen auch der Betreuungstierarzt, der Verladeort, der Transportbeginn, die letzte Fütterung, das Kennzeichen KFZ, der Entladeort und die voraussichtliche Transportdauer unbedingt ausgefüllt werden!

Ebenfalls ist die Katalognummer rechts oben im Eck zu vermerken.

Der komplette Verkehrsschein ist zur Versteigerung mitzubringen.
Er muss beim Personal in den Stallungen abgegeben und unterzeichnet werden!

Das Original wird dem Verkäufer wieder ausgehändigt. (AMA Kontrollen!)

Bio-Betriebe müssen ihr Bio-Zertifikat entweder zur Versteigerung mitbringen oder es vorab an den Zuchtverband per Fax, E-Mail oder eine Kopie per Post schicken.

BVD – Zeugnisse die Sie vom Amtstierarzt nach der Untersuchung des Tieres zugeschickt bekommen haben, sind zur Versteigerung mitzubringen und mit dem Verkehrsschein in den Stallungen abzugeben!

Alle Tiere aus freien Beständen können ohne Zeugnis aufgetrieben werden.

Der Verkäufer muss den Abgang der Tiere innerhalb von 7 Tagen der Tierkennzeichnung melden (Abgang Inland).

Alle Käufer (auch Käufer aus Tirol) müssen Tiere normal mit Zugang Inland anmelden.

WICHTIG: Auch Tiere die nicht abgegeben werden, müssen aus Gründen der Seuchenüberwachung gemeldet werden (Abgang Inland und wieder Zugang Inland).


Der Verband übernimmt keine Meldungen für die Landwirte!

Alle sichtbaren und verborgenen Mängel müssen unbedingt vor Beginn der Versteigerung gemeldet werden.

Die eingeführte Reklamationspauschale gilt nur für Schadensfälle von Exporttieren.

Für alle noch im Versteigerungsstall festgestellten Mängel haftet der Verkäufer.

Die Zellzahlen der letzten drei Kontrollen werden bei Kühen und Frischmelken hinten im Katalog angegeben.

Achten Sie im eigenen Interesse auf gute Qualität.

Entsprechend unserem Bestreben, die Vermarktung weiter zu entwickeln und den Marktort Dornbirn Schoren als Qualitäts – Milchkuhmarkt zu festigen, haben die Gremien von Vorarlberg Rind beschlossen, ein weiteres und viel gefordertes Service für Käufer ab sofort einzuführen: die Melkbarkeitsgarantie!

Bisher war es verpflichtend, eine nicht ausreichende Melkbarkeit mit dem entsprechenden durchschn. Minutengemelk beim Auftrieb zu melden. Leider wird der Mangel „langsam Melkend“ nicht immer angegeben, was in letzter Zeit vermehrt zu Reklamationen geführt hat. Daher wird ab der Novemberversteigerung (08.11.2021) eine Garantie des Verkäufers über das sogenannte DMG (durchschn. Minutengemelk) verlangt.

Das heißt nun, neben Milchmenge, Kalbedatum und sonstiger Mängel ist ab sofort das DMG (durchschn. Minutengemelk) beim Auftrieb anzugeben! Das ist dann eine Garantie, wofür der Verkäufer auch haftet.

ACHTUNG - Selbstständige Prüfung vorab zu Hause:
Das DMG errechnet sich durch die gegebene Milchmenge der Kuh in kg, dividiert durch die Melkzeit hierfür in Minuten. Das heißt, wenn eine Kuh 12 kg Milch in einer Melkzeit gibt und dafür genau 5 Minuten braucht, ist das DMG 2,40!

12 (kg Milch) geteilt durch 5 (Minuten) = 2,40 (DMG)

Beim Auftrieb in Dornbirn Schoren ist bei diesem Beispieltier bei der Wiegung anzugeben: 24 kg Tagesmilch und 2,40 DMG.

  • Das Ermitteln der Zeit (Stoppen mit der Stopuhr, Handy) beginnt, sobald der vierte Zitzenbecher angesetzt ist und sichtbarer Milchfluss herrscht und endet, sobald der Milchfluss aufhört.
  • Bei Geräten mit vorgeschalteter Stimulation beginnt die Prüfung sobald die Stimulation wegschaltet.
  • Die Melkzeit wirklich nur auf das notwendige Ausmaß und nicht bis zum "letzten Tropfen" ausdehnen.

Alle weiteren Euterfehler sind natürlich wie bisher anzugeben: Euter ungleich, ein Viertel kleiner, ein Viertel weniger Milch, Milchfistel, Beistrich, Euterekzeme, Zitzenverletzung, Warzen, Zellzahl!

Die Ankaufsbeihilfe wird nur für Zuchttiere der Herdebuchstufe „A“ und nur
für Kühe und Kalbinnen gewährt. Für Kälber, Jungkalbinnen und Stiere gibt es keine Ankaufsbeihilfe!

Voraussetzungen:
• Bewirtschafter eines landwirtschaftlichen Betriebes in Vorarlberg.
• Antrag mit Verpflichtungserklärung (Halteverpflichtung 1 Jahr)

Ankaufspreis

Beihilfe

   
€ 1.100,- bis € 1.300,- 10% des Zuschlagspreises
€ 1.320,- bis € 1.700,- 20% des Zuschlagspreises
ab € 1.720,- € 340,-

 

Das Formular zum Herunterladen findest du hier: Ankaufsbeihilfe Versteigerung

Es zeigt sich immer wieder, dass entsprechend gefütterte und gepflegte Tiere einen besseren Versteigerungspreis erzielen. Die Tiere sollten daher frühzeitig einer Klauenpflege unterzogen werden (nicht erst 2 Tage vor der Versteigerung) und in einem entsprechenden Nährzustand sein.
Der Transport sollte so erfolgen, dass keine Hautabschürfungen und andere Verletzungen entstehen.

Waschmöglichkeit vor Ort ist vorhanden. Bürsten, Eimer, ... sind selbst mitzubringen.

Wir bitten Sie, auf der Absatzveranstaltung immer mit dem Winker zu steigern, um Verwechslungen zu vermeiden!
Der Winker kostet eine Kaution von 3 Euro, die Sie bei der Rückgabe wieder zurückerhalten.

Die Abrechnung kann während der Versteigerung im Marktbüro abgeholt werden. 

Wir bitten Sie, die Rechnungen immer gleich nach Erhalt zu kontrollieren (auf Name, Adresse, Bankverbindungen und Zuschlagspreis). Falls Ihnen ein Fehler auffällt, bitte gleich im Marktbüro bekannt geben.

Käufer haben die Möglichkeit, im Büro einen Kaufauftrag zu hinterlassen, falls ihre persönliche Anwesenheit nicht möglich ist.
Bitte setzen Sie sich bis Freitag Vormittag vor der Versteigerung mit der Herdebuchabteilung in Verbindung.

Alle Stiere müssen enthornt sein.

Für den Hauptstiermarkt im November besteht Nasenring Pflicht.
Bei den Frühjahrsversteigerungen müssen alle Stiere ab 12 Monaten einen Nasenring tragen.

Alle Stiere werden in Dornbirn beurteilt und bewertet. Es gelten die jeweils aktuellen, vom Vorstand beschlossenen, Mindestanforderungen, die im Katalog verlautbart sind.