Die Entwicklung der RDV- Zuchtdatenbank in Zusammenarbeit mit der Zuchtdata in Wien hat in den vergangenen Jahren in Österreich sehr viele Möglichkeiten der Datennutzung für Zuchtbetriebe gebracht. Die Landwirte können zahlreiche Daten über den LKV- Herdenmanager erfassen, überprüfen und ausdrucken. Ein weiterer großer Schritt in dieser Entwicklung brachte auch das LKV-RDV Mobil App. Damit sind die wichtigsten Daten jederzeit verfügbar und die Eingabe von Besamungen/Belegungen etc. sind direkt und noch schneller möglich.

Kein Druck für Kälberstammscheine

Durch die Anpassung neuer EU konformer Tierzuchtbescheinigungen können keine Gratis- Stammscheine mehr für Kälber gedruckt und verschickt werden. Die neu gestalteten Tierzuchtbescheinigungen sind für den Handel mit reinrassigen Zuchttieren angepasst. Die Zuchtbescheinigungen sind generell einheitlich, ohne farblichen Rassenunterschied. Für Züchter und Viehhändler wird auf Wunsch jederzeit eine Tierzuchtbescheinigung gegen Kostenersatz ausgestellt.
Für den allgemeinen Gebrauch können die Tierbesitzer jederzeit im Herdenmanager die gewohnten Abstammungen ansehen und verschiedene Ausdrucke verwenden. Notfalls können auch Abstammungsausdrucke oder Tierzuchtbescheinigungen (Stammscheine) zugesandt werden.

LKV Tierverzeichnis zur Zuchtkontrolle

Für die Züchter gilt es in Zukunft das LKV- Tierverzeichnis und die Tagesberichte genau auf die Eintragung zu kontrollieren. Das LKV- Tierverzeichnis (Tierliste) gilt auch als Zuchtnachweis bei den Bezirksviehausstellungen. Die Tierliste wird 3 x jährlich per Mail bzw. per Post von der LKV zugestellt. Diese Tierliste ist auch jederzeit im RDV - Portal unter Nachrichten abgelegt und verfügbar.

Liste der Aufzuchttiere (nur einmalig – auf gelbem Papier)

Zur Übersicht wurde allen Züchtern im Juli 2019 eine Liste der Aufzuchttiere verschickt. In dieser Liste sind die Geburtsmeldungen eingearbeitet. Die Züchter werden ersucht, die Liste auf die Richtigkeit (fehlende Abstammungen, HB Einstufungen, Tiernamen usw) zu prüfen, damit fehlende Zuchtdaten rechtzeitig ergänzt werden können. Mitteilung an den Zuchtverband!

 

Wichtiger Hinweis: Die bei der AMA- Rindernet Datenbank gemeldeten Geburtsdaten werden generell in die Zuchtdatenbank übernommen. Daher ist es auch sinnvoll und erwünscht, wenn bei der Rindernet Meldung der Name des Kalbes angegeben wird!

Die Anerkennung des Vaters erfolgt generell nur über die Zuchtdatenbank! Dafür ist die vorher gemeldete Belegung/Besamung notwendig. Für den automatischen Eintrag des Vaters muss die Belegung mit der Abkalbung übereinstimmen.

Bei Besamungen die vom Tierarzt durchführt werden, gelangen die Besamungsscheine über den Besamer an den Zuchtverband und werden in das Zuchtbuch eingetragen.

Eigenbestandsbesamer und Stierhalter sind für die Meldung an den Zuchtverband selbst verantwortlich. Eingabe über; LKV-Herdenmanager, LKV-RDV Mobil, oder Zusendung von Besamungsscheinen bzw. Belegscheinen an den Zuchtverband.

 

Erleichterung bei Geburtsmeldungen

Durch diese Umstellung ergeben sich auch Erleichterungen für die Zuchtbetriebe. Ab sofort müssen für korrekt gemeldete Aufzuchttiere keine Geburtsmeldungen an den Zuchtverband geschickt werden. Wenn keine oder keine passende Belegung für das Kalb vorliegt, ist nach wie vor eine Geburtsmeldung an den Zuchtverband zu schicken. Gegen Kostenersatz für die Registrierung wird die Abstammung eingetragen. Eine Abstammungskontrolle mittels DNA- oder Genomtest bleibt vorbehalten!

Viehhandel

Beim privaten Viehhandel innerhalb des Zuchtverbandes ist keine Zuchtbescheinigung (Stammschein) notwendig. Auf Bestellung wird aber jederzeit dem Landwirt oder Käufer gegen Kostenersatz eine Zuchtbescheinigung zugeschickt. Bei Viehversteigerungen werden vom Zuchtverband automatisch aktuelle Zuchtbescheinigungen erstellt.

Stierhalter

Sie sind verpflichtet, die Sprunglisten fristgerecht zu schicken. Ist dies nicht der Fall wird die Abstammung nur über eine BGU Untersuchung anerkannt.
Züchter, die ihre Kühe bei einem nicht eigenen Stier decken lassen, sind selbst dafür verantwortlich, dass der betreffende Stierhalter die Listen fristgerecht einreicht. (Kontrollierbar über die Angabe der Besamung/Belegung der Kuh im RDV Bericht)

Geburt eines Kalbes in einem Nichtmitgliedsstall

  • z.B.: Eine HB-Kuh mit ordnungsgemäß registrierter Belegung / Besamung wird an ein Nichtmitglied verkauft; das Kalb von einem Mitglied zurück gekauft
    • Die Gebühr für die Neuaufnahme und Registrierung beträgt € 30,- inkl. Stammschein
    • Das Tier wird mit voller Abstammung und aller von früher vorhandenen Daten in die Herdebuchabteilung "D" eingestuft.


Ausländische Zuchttiere

  • Die ausländische Ohrmarke muss erhalten bleiben - gilt für alle EU Mitgliedsstaaten und die Schweiz!
  • Keine Umkennzeichnung erlaubt!
  • Der Stammschein muss an den Verband geschickt werden, sonst werden die Kälber aus diesen Tieren beim Verband nicht registriert!

Je nach Aufwand kommen evtl. Kosten für die Abnahme und den Versand dazu. Ab Herbst 2020 ist es möglich die Abnahme der Gewebeprobe über die Herdebuchwerter zu veranlassen und sollte daher Vorab im V-Rind Büro angemeldet werden.


Bei Zuchtstieren der Rassen Brown Swiss, Holstein und Fleckvieh wird in Zukunft die Abstammungssicherung ausnahmslos über die Genotypenkarte erfolgen, die Bluttypenkarte erübrigt sich somit.

Bei den Rassen Jersey, Original Braunvieh und Fleischrindern wird weiterhin eine Bluttypenkarte benötigt. Sobald die Typisierung möglich ist, wird auf diese umgestellt.

Bei ET – Müttern, die zukünftig gespült werden, empfehlen wir ebenfalls die Tiere zu typisieren, damit können bei hinterlegter Genotypenkarte der Mutter und des jeweiligen Besamungsstieres die Eltern der späteren ET – Kälber bestätigt werden und haben zugleich einen genomischen Zuchtwert. Mit der Typisierung der ET – Mutter ist sichergestellt, ob sie erbfehlerfrei ist und von den Zuchtwerten her zum Zuchtziel des Betriebes passt.

Vorteile der Abstammungssicherung über die Typisierung:

• Bei der herkömmlichen Blutuntersuchung kann nur aufgeschlüsselt werden, ob der Vater zum Tier passt oder nicht, wenn der Vater nicht passt, müssen eigenständig neue mögliche Väter angegeben werden. Im Gegensatz dazu wird über die Typisierung ein Vater vorgeschlagen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die in Frage kommenden Stiere ebenfalls genotypisiert sind.
• Vollständiges Datenblatt mit Gesamtzuchtwert, Milchzuchtwert, Fitnesszuchtwert, Fleischzuchtwert und Exterieurzuchtwert (jedes Exterieurmerkmal ist in Form eines Balkendiagramms aufgeführt).
• Angabe möglicher Erbfehler
• Beta – Kasein, Kappa – Kasein und Hornstatus mit aufgeführt

 

Der Antrag zur Typisierung muss rechtzeitig erfolgen, da es je nach Rasse zu längeren Untersuchungsintervallen kommt:

1-2 Monate: Bei der Typisierung der Rassen Fleckvieh und Brown Swiss ist je nach Einsendedatum mit 1 – 2 Monaten Wartezeit zu rechnen, da es monatlich einen Stichtag gibt.

2-4 Monate: Bei der Typisierung der Rasse Holstein läuft die Zuchtwertschätzung über Deutschland und hier dauert es leider durch komplizierte Datenübermittlung meist 2 – 4 Monate.

• (Bei der DNA-Untersuchung (Bluttypenkarte) ist das Ergebnis meist 3 Wochen nach der Probenahme verfügbar – wird aber nur gemacht, wenn keine Typisierung möglich ist!)

 

Für Besamungsblöcke gilt

  • der ROTE Durchschlag ist Quartalsmäßig für die Besamungsmeldung an VorarlbergRind zu schicken - zur Datenerfassung
  • der WEISSE Schein (Original) ist für die schriftliche Geburtsmeldung (Stammschein) nach der Geburt des Kalbes an VorarlbergRind zu schicken
  • der GRÜNE Schein ist für den Landwirt und sollte zur Kontrolle abgelegt werden



Für Sprungscheinblöcke gilt

  • der WEISSE Schein ist Quartalsmäßig für die Natursprungmeldung an VorarlbergRind zu schicken - zur Datenerfassung
  • der ROTE Durchschlag ist für die schriftliche Geburtsmeldung (Stammschein) nach der Geburt des Kalbes an den Verband zu schicken
  • der GRÜNE Durchschlag ist für den Landwirt und sollte zur Kontrolle abgegelt werden


Die Besamungs- und Natursprungblöcke bitte immer vollständig ausfüllen!


Weiteres gilt

  • Sprungblockdurchschläge sind nur einzusenden, wenn kein Sprungscheinheft geführt wird!
  • Für die Stammscheinanforderung, bei Verkauf, … usw. ist der Sprungblockdurchschlag nach wie vor notwendig!
  • Für die Natursprungmeldung müssen Sie nur die GRÜNE Durschlagsseite des Sprungschein - Heftes an uns schicken.
  • Ist der Sprung bzw. die Besamung nicht vor der Geburtsmeldung bei uns erfasst, erfolgt die Herdebuchregistrierung nur über eine Abstammungsüberprüfung. Die Kosten belaufen sich auf ca. € 30,- ( Laborkosten plus Blutabnahme)



Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Seit 1. Februar 2009 ist das neue Tierzuchtgesetz für Vorarlberg in Kraft.
Nachstehend werden die wichtigsten Punkte für den Züchter aufgelistet:


  • Zuchttiere abgeben
    Nur gekennzeichnete Zuchttiere dürfen abgegeben werden. Auf Verlangen ist dem Käufer ein Stammschein zu geben.

  • Natursprung
    Stierhalter müssen Aufzeichnungen (Stallbuch des Verbandes oder ähnliches) führen.
  • Besamung
    Sperma darf künftig über jede EU-zugelassene Besamungsstation und Besamungsdepot bezogen werden.
    Voraussetzung ist die Einhaltung der veterinärrechtlichen Bestimmungen (TRACES-Meldung, Veterinäre Gesundheits-bescheinigungen, etc) sowie die Verwendung des Samens im eigenen Betrieb!
    Somit fällt der verpflichtende Bezug über die Samenvertriebsstelle weg.
  • Samenverwendung
    Über die Verwendung des Samens sind genaue Aufzeichnungen zu führen und 5 Jahre aufzubewahren. Die Kontrolle erfolgt künftig über die Veterinärbehörde. Jeder Züchter darf sich einen Container anschaffen und Sperma bestellen. Ist er nicht Eigenbestandsbesamer, muss er einen Tierarzt oder Techniker besamen lassen.

  • Samenhandel
    Nur zugelassene Stationen und Depots dürfen Samen abgeben. Eigenbestandsbesamer und Containerbesitzer dürfen nur Sperma für ihren eigenen Betrieb beziehen und lagern. Den Bezug, die Lagerung und die Aufzeichnungen werden von der Veterinärbehörde überprüft.

  • Eigenbestandsbesamer
    Wer die fachliche Ausbildung hat und eine verlässliche Person ist (schriftliche Erklärung des Besamers), muss die Aufnahme seiner Tätigkeit als Besamer im eigenen Betrieb bei der Landwirtschaftskammer anzeigen. Die LK stellt ihm eine Bescheinigung aus.

  • Erbfehler
    Alle außergewöhnlichen Beobachtungen sind vom Züchter entweder dem Zuchtverband, der Landesregierung oder der Samenvertriebsstelle zu melden!