Aus der Geschichte

(Texte aus dem Buch „Rinderzucht in Österreich“ von Dr. Wilhem Müller)

Die Vereinheitlichung und Ausbreitung des Braunviehs


Vorarlberg

Kaltenegger berichtet in der Beschreibung des Viehbestandes von Vorarlberg, dass die beiden Gerichtsbezirke Bludenz Montafon und die Hochtäler des Bezirkes Feldkirch, sowie die Gemeinden Hochkrumbach, Schröcken und Damüls im hintersten Bregenzerwald ein geschlossenes Aufzuchtgebiet des Montafoner und Allgäuer Typs bildeten, während die übrigen Bezirke im Bregenzerwald, Rhein- und Illtal ein zusammenhängendes Milchnutzungsgebiet ohne einheitlich typierten Viehschlag darstellten.
Wenn er trotzdem für die acht Jahre 1869 bis 1876 insgesamt 72.958 bei den Zollämtern vermerkte, ausgeführte Kühe und Rinder, Stiere und Ochsen meldet, von einem Land mit einem Rinderbestand von rund 60.000 Stück, wird damit nicht nur die in gleicher Zeit registrierte Zufuhr von 47.111 Rindern (wohl zu einem großen Teil Schlachttiere) erklärlich, sondern auch die kritische viehwirtschaftliche Gesamtsituation des Landes, die bei der starken Vermischung mit verschiedenen Ersatztypen Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung von Zucht und Rasse dringend geboten erscheinen ließ.
Durch den unerhörten Aufschwung der Milchwirtschaft in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und dem damit verbundenen gewaltigen Ausverkauf der Milchrassen war die Zucht ins Hintertreffen geraten.
Aber bereits mit der 1862 erfolgten Gründung des Vorarlberger Landwirtschaftsvereins versuchte der züchterischen Interesselosigkeit in den Milchwirtschaftsgebieten entgegenzuarbeiten. 1869 wurde hier das erste Zuchtstiergesetz geschaffen.
Förderung der Alpwirtschaft, Veranstaltung von Rinderschauen, veterinäre Verordnungen zur Verhinderung der Verbreitung von Viehseuchen (Viehpaß) waren die ersten Maßnahmen.

Urrind


Der gute Absatz für Montafoner Vieh weckte züchterische Ambitionen bei mit der Landwirtschaft damals wie zum Teil noch heute verbundenen Industriellen und ließ gerade in den Milchwirtschaftsgebieten mit uneinheitlichem Vieh züchterische Bestrebungen erwachen und die eigentlichen Zuchtgebiete erstarken.Am 9. Dez. 1893 wurde mit der „ersten Viehzuchtgenossenschaft Dornbirn“ auch die erste österreichische Viehzuchtgenossenschaft gegründet. Schon einige Jahre später waren 17 Genossenschaften mit anfänglich großem Bereich registriert.
Im neuen Zuchtstiergesetz aus dem Jahre 1896 wurde nur mehr die graubraune Landesrasse anerkannt und durch die eingeleitete Mischung eine Auflichtung der dunklen Typen in den Bergebieten angebahnt.
Im selben Jahr kam ein „Regulativ in betreff der Subventsionierung der Viehzuchtgenossenschaften im Land Vorarlberg“ heraus, worin auch eine einheitliche Zuchtbuchführung festgelegt wurde.
Diese Regelungen und die rührige Betreuung durch eine Viehzuchtkommissär ersetzten die sonst einem Zuchtverband gestellten Aufgaben.
Mit dem Statut 1908 zur Bildung von Viehzuchtvereinen war der entscheidende Schritt für eine Rinderzuchtorganisation auf breiter Basis getan.
Bis zum Jahre 1914 bestanden bereits 38 Viehzuchtorganisationen, die schon fast das ganze Land erfassten, einheitliche Zuchtbuchführung und schöne züchterische Erfolge aufzuweisen hatten.
Nach einem schweren Rückschlag durch den ersten Weltkrieg begann die züchterische Organisationstätigkeit von neuem und am 17. April 1923 schlossen sich 27 neue Züchtervereinigungen zum Vorarlberger Braunviehzuchtverband zusammen, der nun auch die Milchleistungskontrolle aufnahm.

Stier Dobel Bizau

Stier DOBEL / Bizau - ein typischer Vererber der damiligen Zucht


Tirol

Im heutigen Braunviehzuchtgebiet dieses Landes war in den achtziger Jahren im Lechtal und Außerfern der Lechtaler Typus und in einem großen übrigen Gebiet der Oberinntaler Schlag anzutreffen.
Hier fand im Paznaun- und Stanzertal eine starke Vermischung mit Rindern des Montafoner Schlages statt.
Der 18882 gegründete „Landes- Culturrath von Tirol“ brachte einen Aufschwung in die landwirtschaftliche Organisation. Bezirksgenossenschaften führten Stierprämierungen und Ausstellungen von weiblichen Tieren ein.
Das erste Zuchtstiergesetz aus dem Jahre 1876 wurde 1896 erneuert und gebot die sofortige Abschaffung nicht lizensierter Stiere.
Bedeutsam war die Abfassung von Musterstatuten für Zuchtgenossenschaften, die 1894 von der Landesanstalt in Rotholz vorgelegt wurden. Die danach gegründeten Genossenschaften Mieming und Strengen waren die ersten Tiroler Viehzuchtvereine im heutigen Sinn. Im Jahre 1907 wurden der „Verband der Viehzuchtgenossenschaften im Oberinntal mit Sitz in Imst“ und der „Verband der Lechtaler Viehzuchtgenossenschaften“ gegründet.
Während sich im Nachbarland Vorarlberg das Braunvieh gegenüber den Grauviehschlägen längst durchgesetzt hatte, entbrannte in Tirol ein heftiger Kampf zwischen den Verfechtern des heimischen Oberinntaler Grauviehs und den Anhängern von Schweizer und Montafoner Vieh. Die vorgenannten beiden Verbände, die eng zusammenarbeiteten, entschieden sich schließlich für die Zucht des „Tiroler graubraunen Gebirgsviehs“.
Aus Vorarlberg wurden hauptsächlich weibliche Tiere, aus der Schweiz Stiere eingeführt und mit dem Landschlag aufgekreuzt. Graubraunes Vieh hatte gute Preise und drang rasch im westlichen Tirol vor.
Die Überführung in Braunvieh war zuerst im Stanzer-, Paznaun und Lechtal abgeschlossen; die Umschichtung im mittleren Oberinntal ging langsamer vor sich und dauerte bis nach dem ersten Weltkrieg an.
Im Unterinntal, wo Grauvieh nie vorhanden war, wurde Braunvieh zugeführt. Von 1906 bis 1914 schienen bei den Herdebuchaufnahmen 38 Stiere aus Vorarlberg und 42 aus der Schweiz auf, in den dreißiger Jahren überwogen die Einfuhren aus der Schweiz.
Seit dem zweiten Weltkrieg entstammen fast alle Stiere der Eigenzucht und es werden nur mehr wenige Tiere zur Blutauffrischung zugeführt.
Die Hauptstierzuchtgebiete des Stanzertales und Paznauns wurden von Schweizer Vieh freigehalten, um Zuchtstiere bodenständiger Prägung im übrigen Land einsetzen zu können, auch wurde bei Importen aus der Schweiz darauf geachtet, Vieh aus benachbarten Hochgebirgskantonen mit harter Aufzucht zu beziehen.
Im Jahre 1939 wurden die beiden Verbände im Oberinn- und Lechtal unter dem Namen „Tiroler Braunviehzuchtverband“ zusammengeschlossen.

Braunvieh Kühe auf dem Wattener Lizum


Steiermark

Von allen Ländern, in denen Braun-Grau-Vieh nicht ursprünglich vorhanden war, hat es in der Steiermark die längste Vergangenheit.
Regent Karl II. ließ südwestlich Graz das Lustschloß Karlau errichten, in dessen großen Park auch die Meierei eingerichtet wurde, auf die sich der erste verbürgte Braunviehimport 1598 bezieht. Zehn Jahre später dürften sich bereits etwa 150 Stück Braunvieh auf den verschiedenen Betrieben der Herrschaft befunden haben.
Auch aus dem 17. Jahrhundert konnten Angaben über Braunvieheinfuhren aus der Schweiz gefunden werden. 1649 brachte Sigmund Ludwig Graf Dietrichstein zwölf Kühe und zwei Stiere auf die Herrschaft Rabenstein bei Fronleiten.
Im 19. Jahrhundert, als die Milchwirtschaft große Bedeutung erlangte, wurde Kritik an den steirischen Rindern geübt und die Milchleistung von Allgäuern, Schwyzern und Oberinntalern gelobt. Herr von Körver- Bruck und Freiherr v. Hanstein erregten mit ihren Montafonern auf der Grazer Ausstellung 1880 Aufsehen.
Das Braunvieh fand nun auch in bäuerlichen Kreisen Eingang, es setzte starke Zuwanderung von Vorarlberger Bauern ein, die ihre intensiven Wiesen- und Weidebewirtschaftungsmethoden und ihr gutes Vieh in Pacht- und Eigenbetriebe mitbrachten.
Eine solche Braunviehinsel entstand Ende des vorigen Jahrhunderts in Gröbming.Bis 1900 ging die Verbreitung des Braunviehs vereinzelt vor sich.
1904 gründeten fünf Züchter mit 174 Tieren den ersten steirischen Milchkontrollverein. Die in Bezug auf Milch leistungsmäßige Überlegenheit des Braunviehs verschaffte der Rasse zunehmende Ausbreitung.
1906 wurde der „Zuchtverein für alpines Grauvieh der Steiermark“ ins Leben gerufen, der bis zum ersten Weltkrieg sehr zu kämpfen hatte, da die steirische Tierzuchtförderung in erster Linie auf die Eihaltung der alten Landrassen eingestellt war.
Daß der Verband trotzdem langsam, aber stetig wuchs, war den objektiven Zahlen der Milcheistungsprüfung zu danken, die seit Bestehen des Verbandes bei allen Mitgliedern obligatorisch durchgeführt wurde.
Im ersten Weltkrieg rückte die Ablieferungspflicht die hohe Milchleistung des Braunviehs ins rechte Licht, und war der Anstoß zur 1920 erfolgten Anerkennung als Landesrasse. Der Zuchtverein wurde in eine Genossenschaft mit dem Titel „Zuchtverband für das Braunvieh Steiermark“ umgewandelt und 1922 im neuen Tierzuchtförderungsgesetz den anderen steirischen Rinderrassen gleichgestellt.


Auch in Kärnten, Ober- und Niederösterreich hat sich das Braunvieh meist wegen der guten Milchleistung durchgesetzt und es sind ähnliche Entwicklungen vorangegangen bis die Rasse als Zuchtverband anerkannt wurde.

Alpe Vergalda 1943

Alpe VERGALDA im Montafon, um 1943

Allgemeine Bestimmungen zum Generhaltungsprogramm Original Braunvieh

„Montafoner Braunvieh“ - seit 1869

Ursprung

Aus den vielen verschiedenen Landschlägen im 19. Jahrhundert (um 1800 soll es 17 verschiedene Landschläge gegeben haben, die sich zum Teil nur in der Farbe unterschieden), wurde auf Initiative des „landwirtschaftlichen“ Vereins, der sich 1862 in Vorarlberg gegründet hat, das milchergiebige Montafonerrind zur Landesrasse auserwählt.

Durch gezielte Zuchtarbeit – nur der Einsatz von Montafonerstieren wurde gefördert – und durch die Abhaltung von Lehr und Leistungsschauen seit dem Jahre 1869 wurden die Landschläge mehr und mehr verdrängt und das Original Braunvieh etabliert.

Im Laufe der Jahre wurde der Typ des Braunviehs immer wieder variiert und vom ursprünglichen Milchtyp über den kleinen, gedrungenen „Wirtschaftstyp“ bis zum heutigen großrahmigen, milchbetonten Zweinutzungstyp gezüchtet.

Dies hatte zur Folge, daß das ursprüngliche Original Braunvieh immer mehr verdrängt wurde und heute nur mehr in wenigen Exemplaren reinrassig erhalten geblieben ist.

Rassebeschreibung

Typisch für das Montafoner Braunvieh ist der mittelgroße Rahmen und die klassische Nutzung für Milch und Fleisch.
Die Widerristhöhe beträgt im Durchschnitt 132 cm, das durchschnittliche Lebendgewicht liegt bei 550 kg.
Der Geschlechtsdimorphismus ist stark ausgeprägt. Daher liegt die Widerristhöhe der Stiere bei 138 cm im Durchschnitt und das Lebendgewicht bei 850 kg.
Die Farbe ist einheitlich braun bzw. dunkelbraun.
Hornspitzen, Flotzmaul und Klauen sind dunkel pigmentiert.
Das Flotzmaul ist von einem hellen Rand gesäumt.
Die Mastfähigkeit bei guter Fleischqualität ist gleichrangig neben der Milchleistung von 4000 – 5000 kg bei guten Inhaltsstoffen im Zuchtziel enthalten.
Das Original Braunvieh besitzt eine gute Anpassungsfähigkeit an unterschiedliche klimatische Verhältnisse und kann vor allem Grenzertragsstandorte optimal nutzen, da es seine Leistungen aus dem Grundfutter erbringt.
Das Original Braunvieh ist genügsam, besitzt eine hohe Vitalität und eine lange Nutzungsdauer.
Als altes Kulturgut unterstreicht es den Charakter unseres alpinen Landschaftsraumes.

Anpaarungsprogramm

Der Einsatz des Anpaarungsprogrammes - RDV- MATE verhindert eine zu enge Blutlinienführung. Alle Abstammungsdaten der weiblichen und männlichen Zuchtrinder werden erfaßt und der optimale Anpaarungspartner für die Besamung oder den Natursprung ermittelt.
Jeder Züchter erhält für seine paarungsfähigen Tiere Anpaarungsvorschläge.
Die Einhaltung der Vorschläge wird kontrolliert und ist Voraussetzung für die Prämienzahlung.

Selektion

Der Bestand an Original Tieren ist sehr gering. Daher ist es notwendig, alle Nachkommen aus den Anpaarungen in das Herdebuch aufzunehmen.Neuaufnahmen, bei denen die Abstammung nicht mehr nachvollzogen werden kann, werden nur nach einer positiven phänotypischen Beurteilung aufgenommen.Von allen männlichen Zuchttieren wird eine DNA-Karte angelegt.

Fremdgenanteil (aktuell)

Da der Bestand sehr gering ist, wird bis einschließlich 2009 ein Fremdgenanteil von 25% akzeptiert.
Ab Antragstellung 2010 wird der Fremdgenanteil auf 12,5%, ab dem Jahr 2014 auf 6,25% reduziert.
Männliche Zuchttiere müssen ausnahmslos 100% reinrassig sein.

Allgäuer OBV

Der Bestand umfasst einige 100 Tiere und geht überwiegend auf österreichische Linien zurück (TBC, Bang Sanierung in den 50iger Jahren). Das Allgäuer Originalbraunvieh entspricht dem Zuchtziel und ist dem österreichischen OBV gleichgestellt.

Schweizer OBV

Derzeit ist für die Generhaltung kein Import für Tiere und Sperma erlaubt!

HB Eintragung

Für alle Zuchttiere, die nicht Nachkommen bereits im Herdebuch eingetragener Zuchttiere sind, hat allein die verantwortliche Organisation das Recht, die Rassenzugehörigkeit „OBV“ im RDV einzutragen.Zuchttiere aus Import, die nicht den Kriterien entsprechen, werden in das normale Braunvieh Herdebuch eingetragen und sind nicht prämienfähig.

Samenlager

Geeignete Stiere werden in Wels oder bei Alpengenetik abgesamt und ein Samenlager angelegt. Auf die Linienvielfalt wird besonderer Wert gelegt.LeistungsprüfungAlle Zuchtbetriebe sind entweder der Milchleistungsprüfung oder der Fleischleistungsprüfung angeschlossen. Die Prüfungen werden von den Leistungskontrollstellen der Länder durchgeführt.

Mutterkuh mit zwei Kälber

Hervorragende Mutterkuheigenschaften und eine ideale Milchleistung sind Voraussetzung für gesunde und sehr gut entwickelte Kälber.
Foto: Eder Sebastian, Erl


Ziel

An der österreichweiten Vermehrung des Original Braunviehs wird in Zusammenarbeit mit den Zuchtverbänden gearbeitet. Durch den Einsatz von „RDV- MATE“ und die Förderung als höchstgefährdete Tierrasse im Rahmen des ÖPUL Programmes soll das Original Braunvieh in seiner Einzigartigkeit erhalten werden.
Die einzelnen Braunvieh-Zuchtverbände in Österreich sind autorisiert, gemäß den Vorgaben der verantwortlichen Organisation die Stammscheine für die Förderung zu bestätigen.
Diese Autorisierung wird bei Nichteinhaltung der Vorgaben entzogen.


Verantwortliche Zuchtorganisation:

VorarlbergRind Zuchtverband eGen
Jahnstraße 20
A-6900 Bregenz
Tel: 05574 – 42368
FAX: 05574 – 42368 –6
E-Mail: vorarlberg.rind@lk-vbg.at 

Kuh Maise von Huter Georg

Gesamtsiegerin und Eutersiegerin der Oberländer Rassenschau in Imst
Kuh „MAISE“ von Huter Georg, Kaunerberg

Verpflichtungen der OBV- Züchter

(in den Landeszuchtverbänden gelten teils unterschiedliche Bedingungen!)


Anerkannter Zuchtbetrieb: Nur für anerkannte Zuchtbetriebe können Stammscheine und Bestätigungen ausgestellt werden.
Für die Anerkennung als Zuchtbetrieb müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
A) Mitgliedschaft beim örtlichen Viehzuchtverein: Die Mitgliedschaft beim Braunviehzuchtverband wird meist über die örtlichen Viehzuchtvereine organisiert.
B) Durchführung der Leistungsprüfung (= Mitgliedschaft beim LKV): Ohne Leistungsprüfung ist keine ordentliche Mitgliedschaft beim Braunviehzuchtverband mit Anerkennung als Zuchtbetrieb möglich! In Milchbetrieben ist daher die Milchleistungsprüfung, in Mutterkuhbetrieben die Fleischleistungsprüfung durchzuführen.
Zur Information (Vorarlberg): Die Fleischleistungsprüfung erfolgt als Feldprüfung in Form einer Frühjahrs- und Herbstwiegung. Das Lebendgewicht des Jungtierbestandes bis zu einem Alter von zwei Jahren (90 bis 500 Tage) wird erhoben und als Grundlage der Standardgewichts-Berechnungen (200-Tage-Gewicht, 365-Tage-Gewicht) verwendet. Weiters ist der Züchter selbst zur Erhebung der Geburtsgewichte der Kälber verpflichtet. Die Kosten für die Wiegungen belaufen sich derzeit auf € 15,- für die Anfahrt, plus € 1,50 pro Tier.

Anmeldungen zur Fleischleistungsprüfung sind telefonisch oder schriftlich an die Leistungskontrollstelle der Landwirtschaftskammer, Montfortstraße 11/5, 6900 Bregenz
(Tel.: 05574-400-366) möglich.


Meldepflichten:

Die Besamungs- und Belegscheine sind regelmäßig an den Zuchtverband bzw. an die Station zu melden:
Vorarlberg: Die Besamungen werden zu 80 % von Besamungstierärzten und Technikern durchgeführt, die auch die Durchschriften der Besamungsscheine regelmäßig an den Verband (SVV) senden. Der Tierhalter ist verpflichtet die Besamungsscheine auf die Richtigkeit zu überprüfen.
Eigenbestandsbesamer müssen die Besamungsscheine vierteljährlich an die SVV senden.


Belegungen:

Vorarlberg: Die Stierhalter sind ebenfalls verpflichtet, sämtliche Belegungen mittels Sprungscheinheft (NEU) oder Sprungblock an den Zuchtverband zu senden. Die Sprungscheine müssen nur mehr für die notwendigen Zuchttiere (bei Geburtsmeldung an den Verband oder beim Zuchttier-Verkauf) ausgestellt werden.
Sprungscheinhefte sind beim Verband kostenlos erhältlich!

 

Geburtsmeldung:

Der Tierhalter ist verpflichtet, dass die Jungtiere mit der richtigen Abstammung im Rinderdatenverbund eingetragen sind.
Vorarlberg: Wenn ein Tier zur Aufzucht verwendet und ein Stammschein benötigt wird, ist der Tierhalter verpflichtet, die ausgefüllte Geburtsmeldung (Besamungsschein, Sprungschein) vierteljährlich an VorarlbergRind zu senden.
Möglichst mit dem Vermerk „ORIGINAL RAUNVIEH“!
Für alle Ordnungsgemäß eingesandten Geburtsmeldungen wird innerhalb eines Jahres ein kostenloser Stammschein ausgestellt.
Stammscheine die nach einer zur spät eingereichten Geburtsmeldung ausgestellt werden, sind künftig gebührenpflichtig und nur mit Abstammungsüberprüfung möglich!


Grundlage für die Ausstellung der Stammscheine und die Anerkennung förderungsfähiger Tiere, ist die periodische Meldung der Besamungen und Belegungen!

ÖNGENE – Förderungsrichtlinien / Generhaltungsprogramm

Fremdgenanteil

Grundsätzlich gelten derzeit alle Braunviehtiere mit einem OBV- Blutanteil von mindestens 75% als förderungsfähig. Bis 2010 gilt ein Fremdgenanteil von 25% bei Kühen als prämienfähig. Ab 2010 muß der Fremdgenanteil auf 12,5 % und ab 2014 auf 6,25 % reduziert werden.


Die Anträge für gefährdete Tierrassen werden von der AMA dem Vorarlberger Braunviehzuchtverband als Verantwortliche Organisation (VO) zur Kontrolle und Bestätigung vorgelegt. Seit 2007 erfolgt die Bestätigung online. Das heißt, die erfassten Anträge werden von der AMA ins Internet gestellt. Die VO ist dann verpflichtet die beantragten Tiere auf alle Bedingungen (Fremdgenanteil, Anpaarung usw.) zu überprüfen und die Tiere zu bestätigen oder abzulehnen.
Eine Nacherfassung, Änderung oder Ergänzung der Tierliste für Generhaltungsrassen muß immer über die AMA erfolgen. Die VO hat keine Zugriffe auf Daten- Änderungen und ist lediglich für die Bestätigungen der Tiere (Freigabe oder Ablehnung) zuständig!!
Im Jahr 2009 konnten in Österreich 550 Tiere bestätigt werden.

 

Antrag Generhaltungsprogramm nicht mehr möglich!!

Ein Einstieg in das Generhaltungsprogramm ist derzeit nicht mehr möglich. Was nach Ablauf des ÖPUL- 2007 kommt ist noch ungewiss.
Derzeit gilt das Original Braunvieh als hochgefährdet (unter 1000 Stück Zuchttiere!) und erhält somit einen erhöhten Prämienzuschlag.
Die Prämie für hoch gefährdete Tierrassen beträgt derzeit € 280,- bei Kühen und 530,- € bei Zuchtstieren.
Wenn die Rasse mehr als 5000 Tiere überschreitet, gilt diese nicht mehr als gefährdete Tierrasse.
Der Vorarlberger Braunviehzuchtverband als verantwortliche Organisation ist bemüht, Samen und Zuchtstiere vorwiegend aus alter Genetik zur Verfügung zu stellen. Die Informationen zu den Besamungsstieren sind diesem Heft beigelegt. Zuchtstiere für den Natursprung werden vom Braunviehzuchtverband erst nach Besichtigung anerkannt und müssen gezielt zur Paarung verwendet werden.
Importtiere aus der Schweiz sind auf Grund der dortigen Größe der Population (ca. 8000 Stück) und des unterschiedlichen Zuchtziels (Milch >6000 kg), nur teilweise für das Generhaltungsprogramm zugelassen.


Bitte setzen sie sich vor dem Import mit dem Zuchtverband oder der VO in Verbindung.

Alpe Zamang 1955

Alpe ZAMANG im Montafon um 1955